Info der Woche

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KW 48

Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude


FG München, Urteil vom 10.4.2024, 12 K 861/19

Entscheidung

Wurde eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen.

Eine Korrektur der von den Parteien getroffenen Aufteilung des Anschaffungspreises auf Grund und Boden und Gebäude ist lediglich geboten, wenn sie die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint.

Eine Abweichung zwischen der vertraglich vereinbarten AfA-Bemessungsgrundlage und der von einem Sachverständigengutachten ermittelten AfA-Bemessungsgrundlage von weniger als 10 % ist unbeachtlich.



KW 47

Behinderungsbedingte Fahrtkosten


BFH-Urteil vom 10.7.2024, III R 2/23

Entscheidung (Auszug)

Werden im Rahmen der Prüfung der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, sondern wird der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angesetzt, können daneben nicht zusätzlich Aufwendungen angesetzt werden, die entweder bereits durch den Pauschbetrag für den Grundbedarf oder denBehinderten-Pauschbetrag abgegolten werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können behinderungsbedingte Fahrtaufwendungen neben dem Behinderten-Pauschbetrag geltend gemacht werden, soweit sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht worden und angemessen sind.

Die durch das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 09.12.2020 eingefügte Pauschalierungsregelung des § 33 Abs. 2a EStG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2021 anzuwenden.




KW 46

Wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheides


BFH-Urteil vom 11.6.2024, IX R 30/23

Entscheidung

Die wirksame Bekanntgabe eines an einen Bevollmächtigten adressierten schriftlichen Verwaltungsakts, der im Inland durch die Post übermittelt wird und diesem tatsächlich zugeht, ist nicht davon abhängig, dass die Außenvollmacht des Bevollmächtigten im Bekanntgabezeitpunkt noch besteht



KW 45

Ausbildung einer Rettungssanitäterin


FG Münster, Urteil vom 28.8.2024, 9 K 108/24 Kg, AO

Entscheidung

Eine viermonate Ausbildung zur Rettungssanitäterin ist keine Ausbildung i.S.v. § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG.


KW 44

Auswärtstätigkeit bei befristeten Einsätzen


FG Münster, Urteil vom 2.9.2024, 15 K 698/22 E

Entscheidung

Auch eine Versetzung von (genau) 48 Monaten führt zu einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit mit der Folge, dass die entstehenden Aufwendungen nach Reisekostengrundsätzen berücksichtigt werden können.



KW 43

Kindergeld für behinderte Kinder


BFH-Urteil vom 10.7.2024, III R 2/23

Entscheidung (Auszug)

Werden im Rahmen der Prüfung der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, sondern wird der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angesetzt, können daneben nicht zusätzlich Aufwendungen angesetzt werden, die entweder bereits durch den Pauschbetrag für den Grundbedarf oder den Behinderten-Pauschbetrag abgegolten werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können behinderungsbedingte Fahrtaufwendungen neben dem Behinderten-Pauschbetrag geltend gemacht werden, soweit sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht worden und angemessen sind.

Die durch das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 09.12.2020 eingefügte Pauschalierungsregelung des § 33 Abs. 2a EStG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2021 anzuwenden.



KW 42

Vermietung von Containern


FG München, Urteil vom 5.6.2024, 9 K 1512/22

Entscheidung (Auszug)

Der Abschluss von Kauf- und Verwaltungsverträgen über den Erwerb von Containern und deren Vermietung fällt grundsätzlich in den Bereich der privaten Vermögensverwaltung. Lässt sich jedoch den Vertragskonditionen (Laufzeit, Garantiemiete) sowie den zugehörigen Angeboten entnehmen, dass unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von acht Jahren für Gebrauchtcontainer und zehn Jahren für Neucontainer jeweils ein Gesamtgewinn nur unter Einbeziehung eines Veräußerungsgewinns aus den Containern erzielt werden kann, liegen nach der Verklammerungsrechtsprechung Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor.

Die Einkünfte aus einem unerkannten Gewerbebetrieb sind, wenn der Steuerpflichtige ausgehend von Tätigkeiten im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht die Einnahmenüberschussrechnung gewählt hat, durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln.




KW 41

Korrektur bestandskräfiger Steuerbescheide nach § 173 AO


BFH-Urteil vom 6.5.2024, III R 13/22

Entscheidung

Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO). Dies gilt im Fall der Einnahmenüberschussrechnung nicht nur für Aufzeichnungen über den Wareneingang gemäß § 143 AO, sondern ebenso für sonstige Aufzeichnungen und die übrige Belegsammlung.



KW 40

Versteuerung von "Earn-Out-Zahlungen"


BFH-Urteil vom 9.11.2023, IX R 9/21

Entscheidung

Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Fest-kaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu ver-steuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht (Bestätigung der Rechtsprechung).

Dies gilt auch für sogenannte Earn-Out-Klauseln, bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist.



KW 39

Ertragsteuerliche Behandlung von Influencern


FM des Landes Schleswig-Holstein vom 2.7.2024

Inhalt

Mit der o.g. Verfügung hat das FM des Landes Schleswig-Holstein zur steuerlichen Behandlung von Influencern Stellung genommen. In Zweifelsfällen lohnt sich ein Blick in die Verwaltungsanweisung.



KW 38

Entschädigungen für Wahlhelfer


OFD Karlsruhe vom 2.4.2024

Inhalt

Mit der o.g. Verfügung hat die OFD Karlsruhe zur steuerlichen Behandlung von Aufwandsentschädigungen an die ehrenamtlich Mitwirkenden bei politischen Wahlen Stellung genommen. In Zweifelsfällen lohnt sich ein Blick in die Verwaltungsanweisung.


KW 37

Kürzeste Straßenverbindung


FG Niedersachsen, Urteil vom 3.4.2024, 9 K 117/21

Entscheidung

Eine Straßenverbindung ist dann als verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine andere längere Straßenverbindung nutzt und die Arbeitsstätte auf diese Weise trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht. Offensichtlich verkehrsgünstiger ist die vom Arbeitnehmer gewählte Straßenverbindung dann, wenn ihre Vorteilhaftigkeit so auf der Hand liegt, dass sich auch einunvoreingenommener, verständiger Verkehrsteilnehmer unter den gegebenen Verkehrsverhältnissen für die Benutzung der Strecke entschieden hätte. Dass bei extremen Stauverhältnissen die Umwegstreckeauch mal verkehrsgünstiger und schneller sein kann, reicht insoweit nicht aus.



KW 36

Verzicht auf Nießbrauchsrecht und § 23 EStG


FG Münster, Urteil vom 12.12.2023, 6 K 2489/22, Rev. IX R 4/24

Entscheidung

Ein unentgeltlich eingeräumtes Nießbrauchsrecht ist ein Wirtschaftsgut iSd § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, das einlage- und entnahmefähig ist.

Der entgeltliche Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht stellt keine Veräußerung, sondern einen veräußerungsähnlichen Vorgang dar.

Veräußerungsähnliche Vorgänge fallen nicht unter § 23 EStG.



KW 35

Gewinnerzielungsabsicht bei Verlusten in der Anlaufphase


FG Münster, Urteil vom 13.6.2023, 2 K 310/21 rkr.

Entscheidung (Auszug)

Bei der Tätigkeit als Unternehmensberater, der einen Katalogberuf iSd § 18Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG ausübt, darin bereits vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit als Arbeitnehmer jahrelang tätig gewesen ist und verschiedene berufliche Qualifikationen gesammelt, mithin eine Expertise mitgebracht hat, und dessen Betriebskonzept belastbar und jedenfalls dem Grunde nach geeignet ist, zukünftig Gewinne zu erwirtschaften, kann eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht während einer fünfjährigen Anlaufphase der Tätigkeit nicht angenommen werden.

Allein die Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten in der Anlaufphase eines Betriebs mit anderen positiven Einkünften (hier: der Ehefrau des Steuerpflichtigen) lässt nicht den Schluss zu, dass eine Tätigkeit aufgrund persönlicher Neigungen oder Gründe ausgeübt wird, soweit keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, dass die Verluste aus persönlichen Beweggründen hingenommen worden sind, und angesichts der Gesamtumstände des Falls (hier: belastbares Betriebskonzept der Tätigkeit als Berater und Dozent; Anfall echter und nicht rein kalkulatorischer Kosten; Wettbewerbs- bzw. Kontaktverbot im Zusammenhang mit früherer Angestelltentätigkeit) gerade nicht festgestellt werden kann, dass der Betrieb in den Streitjahren von vornherein nicht in der Lage gewesen ist, nachhaltig Gewinne zu erzielen.


KW 34

Verteilung von Entschädigungsleistungen nach § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG


FG Niedersachsen, Urteil vom 31.8.2023, 4 K 36/22, rkr.

Entscheidung

§ 11 Abs. 1 S. 3 EStG erfasst nur Einnahmen, die auf einer Nutzungsüberlassung beruhen, nicht aber Entschädigungsleistungen für eine Wertminderung eines Grundstücks.

Voraussetzung für die Verteilung der Einnahme nach § 11 Abs. 1 S. 3 EStG ist, dass der Vorauszahlungszeitraum anhand objektiver Umstände und sei es auch im Wege sachgerechter Schätzung feststellbar (bestimmbar) ist und einen Nutzungsüberlassungszeitraum von mehr als fünf Jahren entgilt.



KW 33

Tätigkeitsstätte u. Betriebsstätte - Änderung durch das Rk-Recht?


FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.6.2024, 1 K 1219/21, Rev. VIII R 15/24

Entscheidung

Der Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 1, Abs. 4 EStG bewirkt keine sachliche Änderung für die Bestimmung des Begriffs der „Betriebsstätte“ iSd § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 S. 1 EStG (entgegen BMF-Schreiben v. 23.12.2014, BStBl. I 2015, 26,



KW 32

Pauschalierung nach § 37b EStG bei ausländischen Pensionsfonds


FG Hamburg, Urteil vom 14.3.2024, 6 K 109/20, Rev. VI R 13/24

Entscheidung

Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds, der dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Renten oder Kapitalabfindungen gewährt, stellen keine Sachzuwendungen im Sinne von § 37b Abs. 1 und 2 EStG, sondern Barlohn dar,



KW 31

Reichweite der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht


BFH-Beschluss vom 28.2.2024, I R 26/21

Entscheidung

Die (ergänzende) fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von EU- und EWR-Familienangehörigen nach § 1a EStG reicht nicht so weit, dass der im Ausland lebende und dort Einkünfte beziehende Ehegatte im Inland einschränkungslos als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu behandeln wäre und alle für einen unbeschränkt Steuerpflichtigen geltenden Vergünstigungen bei der Besteuerung der Einkünfte des nach § 1 Abs. 1 oder 3 EStG (fiktiv) unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Art einer „Schattenveranlagung“ berücksichtigt werden müssten. Daher können mit der Einkunftserzielung im Ausland zusammenhängende Aufwendungen (hier: Beiträge zur niederländischen Renten- und Pflegeversicherung) eines nicht in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Ehegatten bei der inländischen Besteuerung der Einkünfte des (fiktiv) unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden.



KW 30

Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben


FG Köln, Urteil vom 13.9.2023, 9 K 2150/20

Entscheidung

Für die Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG müssen Fälligkeit und Zahlung innerhalb des 10-Tage-Zeitraums liegen.


KW 29

Nettolohnmethode bei Versicherungsentschädigung


FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2022, 7 K 195/21

Entscheidung

Erhält der Steuerpflichtige nach einem erlittenen Unfall eine Verdienstausfallentschädigung, deren Höhe nach der sogenannten modifizierten Nettolohnmethode berechnet wird, was bedeutet, dass auch die auf den tatsächlich ausbezahlten Vorschuss (Nettolohn) nach den Verhältnissen des Steuerpflichtigen entfallende Einkommensteuer erstattet wird, so gehört auch die ersetzte Mehrentschädigung in Form der sich ergebenden Mehrsteuer zu den Einkünften nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG.

Eine in einem Jahr zusammengeballte Auszahlung der Erstattung der Steuerlast für mehrere Vorjahre unterfällt nicht der Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte. Eine Herausnahme einzelner zusammengeballter Zahlungen aus dem Gesamtkomplex über einen langen Zeitraum regelmäßig erfolgender, nicht zusammengeballter Zahlungen ist nicht gerechtfertigt.


KW 28

Erhöhung der Entfernungspauschale für die Jahre 2022 bis 2026


FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.3.2024, 16 K 16092/23

Entscheidung

Die Neuregelung der Entfernungspauschale, die eine Erhöhung ab dem 1.1. 2022 befristet bis 31.12.2026 ab dem 21. Kilometer auf 0,38 EUR je vollen Entfernungskilometer vorsieht und die Pauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer weiter bei 0,30 EUR je Entfernungskilometer belässt, ist nicht verfassungswidrig und verstößt insbesondere nicht gegen gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Leistungsfähigkeitsprinzip und das Folgerichtigkeitsprinzip.

Für die ersten 20 Entfernungskilometer besteht daher im Streitjahr 2022 kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf eine Entfernungspauschale von 0,38 EUR je Entfernungskilometer.



KW 27

Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte


BFH-Beschluss vom 7.7.2024, VIII B 113/23 (AdV)

Entscheidung

Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) nicht mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar.



KW 26

Feier des Arbeitgebers anlässlich einer Arbeitnehmer-Verabschiedung


FG Niedersachsen, Urteil vom 23.4.2024, 8 K 66/22

Entscheidung

Veranstaltet ein Arbeitgeber anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers einen Empfang, ist entgegen R19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR auch bei Überschreiten der Freigrenze von 110 € unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob es sich um ein Fest des Arbeitgebers (betriebliche Veranstaltung) oder um ein privates Fest des Arbeitnehmers handelt.


KW 25

Änderung des Einkommensteuerbescheides nach § 175b AO


BFH-Urteil vom 20.2.2024, IX R 20/23

Entscheidung

Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung ist auch zulässig, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist.


KW 24

Kürzere Nutzungsdauer bei Gebäuden


BFH-Urteil vom 23.1.2024, IX R 14/23

Entscheidung (Auszug)

Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint (Anschluss an Senatsurteil vom 28.07.2021 - IX R 25/19, Rz 19; z.T. entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.02.2023, BStBl I 2023, 332, Rz 24).

Der schlichte Verweis durch den Steuerpflichtigen auf die modellhaft ermittelte Gesamt- und Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden Immobilienwertermittlungsverordnung genügt nicht, um eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG darzulegen und nachzuweisen.



KW 23

Betriebsveranstaltungen, die nicht allen ArbN offen stehen


BFH-Urteil vom 27.3.2024, VI R 5/22

Entscheidung

Nach der ab dem Veranlagungszeitraum 2015 geltenden Legaldefinition in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann eine Betriebsveranstaltung auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.

Das Tatbestandsmerkmal Betriebsveranstaltung in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG entspricht der Legaldefinition in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG.



KW 22

Schätzungsbefugnis bei der EÜR


BFH-Urteil vom 28.11.2022, X R 3/33

Entscheidung (Auszug)

Zur Begründung einer Schätzungsbefugnis dem Grunde und der Höhe nach darf der Tatrichter sich nicht mit der bloßen Benennung formeller oder materieller Mängel begnügen, sondern muss diese auch nach dem Maß ihrer Bedeutung für den konkreten Einzelfall gewichten.

Eine Vollschätzung unter vollständiger Verwerfung der Gewinnermittlung des Steuerpflichtigen ist nur zulässig, wenn die festgestellten Mängel gravierend sind.

Die Verwendung eines objektiv manipulierbaren Kassensystems stellt grundsätzlich einen formellen Mangel von hohem Gewicht dar, da in einem solchen Fall systembedingt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenaufzeichnungen gegeben ist.

Das Gewicht dieses Mangels kann sich in Anwendung des Verhältnismäßigkeits- und Vertrauensschutzgrundsatzes im Einzelfall auf ein geringeres Maß reduzieren. Das gilt insbesondere dann, wenn das Kassensystem zur Zeit seiner Nutzung verbreitet und allgemein akzeptiert war und eine tatsächliche Manipulation unwahrscheinlich ist.



KW 21

Verhältnis zwischen Verlustfeststelungsbescheid u. Steuerbescheid


BFH-Urteil vom 23.1.2024, IX R 7/22

Entscheidung

Die Frage, ob ein im Steuerbescheid der Höhe nach bindend ermittelter Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG verlusterhöhend wirkt, ist grundsätzlich im Rahmen der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zu entscheiden.

Dies gilt jedoch nicht, wenn in Höhe des geltend gemachten Verlustes ein Verlustrücktrag begehrt wird. Über Grund und Höhe des Verlustrücktrags ist ausschließlich im Rahmen der Steuerfestsetzung des Rücktragsjahres zu entscheiden.


KW 20

Rückgängigmachung eines IAB bei einer PV-Anlage


FG Köln, Urteil vom 14.3.2024, 7 V 10/24

Entscheidung

Ist eine Hinzurechnung gemäß § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG ausgeschlossen, weil keine Gewinnermittlung mehr zu erstellen ist ... , ist der Investitionsabzugsbetrag im Jahr des Abzugs gemäß § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG rückgängig zu machen.

Eine verfassungswidrige Rückwirkung und eine Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ist bereits aufgrund der begünstigenden Rechtsfolgenwirkung des § 3 Nr. 72 EStG ausgeschlossen.

Ein besonderes berechtigtes Interesse an der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung liegt nicht vor, wenn nicht erkennbar ist, dass die Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags für den Steuerpflichtigen zu einer derart schwerwiegenden Belastung führt, dass ihm irreparable Nachteile drohen.


KW 19

Änderungen bei den GoBD


BMF-Schreiben vom 11.3.2024

Inhalt

Im vorgenannten Schreiben nimmt die Verwaltung Stellung zu den Änderungen im Bereich der Aufzeichnung und Aufbewahrung betrieblicher Unterlagen. In Zweifelsfällen lohnt sich ein Blick in die Verwaltungsanweisung


KW 18

Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG


BFH-Urteil vo m12.12.2023, IX R 15/23

Entscheidung

Werden im Privatvermögen gehaltene GmbH-Anteile im Wege einer gemischten Schenkung teilentgeltlich auf den Erwerber übertragen, ist die Übertragung nach dem Verhältnis der tatsächlichen Gegenleistung zum Verkehrswert der übertragenen Anteile in eine entgeltliche Anteilsübertragung (Veräußerung im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ‑‑EStG‑‑) und eine unentgeltliche Anteilsübertragung (im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 5 EStG) aufzuteilen.

Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und den auf den entgeltlichen Teil entfallenden Anschaffungskosten der Anteile.


KW 17

Zweitwohnungsteuer bei einer doppelten Haushaltsführung


BFH-Urteil vom 13.12.2023, VI R 30/21

Entscheidung

Die Zweitwohnungsteuer ist Aufwand für die Nutzung der Unterkunft und unterfällt daher bei den Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes.


KW 16

Ermäßigte Besteuerung eines nur teilweise kapitalisierten Ruhegehalts


BFH-Urteil vom 22.11.2023, VI R 5/21

Entscheidung

Ein einheitlicher Anspruch auf ein Ruhegehalt, das teilweise als monatliche Versorgungsleistung und teilweise als Kapitalleistung ausgezahlt wird, unterliegt mangels Zusammenballung nicht der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG.



KW 15

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - anderer Arbeitsplatz


FG Münster, Urteil vom 15.12.2023, 12 K 1490/21 E

Entscheidung

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn zugleich ein betriebliches Büro zur Verfügung steht und dies auch dann nicht, wenn der Steuerpflicthige an Altersfreizeittagen und anderen arbeitsfreien Tagen das häusliche Arbeitszimmer für berufliche Zwecke nutzt.



KW 14

Steuerpflicht von Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer


FG Düsseldorf, Urteil vom 4.5.2023, 9 K 1987/21 G, F, Revision III R 16/23

Entscheidung

Bei vom FA auf Gewerbesteuererstattungen gezahlten Zinsen iSd § 233a AO handelt es sich um Betriebseinnahmen, die nicht außerbilanziell abzurechnen sind.

Die Anordnung des § 4 Abs. 5b EStG ändert an der Steuerbarkeit der Erstattungszinsen nichts.



KW 13

Verteilung von Nutzungsentschädigungen auf mehrere Jahre


BFH-Urteil vom Urteil vom 12. Dezember 2023, IX R 18/22

Entscheidung

§ 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes setzt nicht voraus, dass die genaue Zeitdauer der

Nutzungsüberlassung im Vorauszahlungszeitpunkt bereits fest vereinbart ist. Die Zeitdauer muss jedoch anhand

objektiver Umstände ‑‑gegebenenfalls im Wege einer Schätzung‑‑ zumindest bestimmbar sein (Anschluss an Urteil des

Bundesfinanzhofs vom 04.06.2019 - VI R 34/17, BFHE 265, 139, BStBl II 2021, 5).




KW 12

Veräußerung einer Mitarbeiterbeteilung kein Arbeitslohn


Urteil vom 14. Dezember 2023, VI R 1/21

Entscheidung

Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat.

Ein lohnsteuerbarer Vorteil kann nur insoweit vorliegen, als der Arbeitnehmer aus der Veräußerung der Mitarbeiterbeteiligung einen durch das Arbeitsverhältnis veranlassten marktunüblichen Überpreis erzielt.



KW 11

Pauschalierung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG


BFH-Urteil vom 23.11.2023, VI R 15/21

Entscheidung

Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer ist eine Sachzuwendung, die nach
§ 37b des Einkommensteuergesetzes pauschal besteuert werden kann.

Gegenstand der Sachzuwendung ist die Überlassung des einzelnen Logenplatzes. Auf Leerplätze entfallende Aufwendungen sind deshalb nicht zu berücksichtigen.

Die Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die überlassenen Plätze können im Wege sachgerechter Schätzung ermittelt werden. Entsprechendes gilt für den auf die Zuwendung entfallenden Werbeanteil.



KW 10

Typische Berufskleidung

FG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2023, 3 K 11195/21

Entscheidung

AufwendungeneinerMode-Influencerin/Mode-Bloggerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires sind - unabhängig vom betrieblichen Nutzungsumfang - nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.


KW 9

Kirchensteuerüberhang an "negative" Sonderausgaben


FG Hamburg, Urteil vom 15.6.2023, 3 K 156/21

Entscheidung

Kirchensteuern sind als Sonderausgaben im Jahr der Zahlung und nicht im Jahr der Steuerentstehung abzugsfähig. Das gilt auch für Fälle außerordentlicher Einkünfte wie Veräußerungsgewinnen (Anschluss an die BFH-Rechtsprechung).

Dies gilt auch für die rückwirkende Besteuerung von Einbringungsgewinnen gemäß § 22 Abs. 2 UmwStG. Diese Fallkonstellation unterscheidet sich nicht wesentlich von den bereits entschiedenen Fällen.


KW 8

Einheitliche Berufsausbildung


BFH-Urteil vom 12.10.2023, III R 10/22

Entscheidung

Der für die Zusammenfassung einzelner Ausbildungsabschnitte zu integrativen Teilen einer einheitlichen Ausbildung unter anderem notwendige enge zeitliche Zusammenhang ist nur dann gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufnimmt.

Der enge zeitliche Zusammenhang muss zwischen den Ausbildungsabschnitten bestehen. Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ende eines Freiwilligendienstes im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d des Einkommensteuergesetzes und dem Beginn eines weiteren Ausbildungsabschnitts genügt nicht.



KW 7

Basiszins für die Vorabpauschale 2024


BMF-Schreiben vom 5.1.2024

Inhalt

Im vorgenannten Schreiben veröffentlicht die Verwaltung den Basiszins fürdie Ermittlung der Vorabpauschale bei der Besteuerung von Investmentanteile. Für das Jahr 2024 beträgt der Basiszinssatz 2,29 %. Die Vorabpauschale fließt am ersten Arbeitstag des Folgejahres zu.


KW 6

Verlustverrechnung bei Termingeschäften


FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5.12.2023, 1 V 1674/22

Entscheidung

Die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2020 führt zur Ungleichbehandlung, für die nach vorläufiger Prüfung ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vorliegt.


KW 5

Umzugskostenpauschalen ab 2024


BMF-Schreiben vom 28.12.2023

Inhalt

Das BMF hat die Umzugskostenpauschalen ab 1. März 2024 angepasst. In Zweifelsfällen lohnt sich ein Blick in das Schreiben.


KW 4

Fahrt zu einer Bildungseinrichtung


FG Niedersachsen, Urteil vom 20.9.2023, 4 K 20/23

Entscheidung

Eine Bildungsstätte wird "außerhalbdesDienstverhältnisses" aufgesucht, wenn der Besuch nicht auf einer Weisung des Arbeitsgebers als Ausfluss dessen Direktionsrechts beruht und der Arbeitgeber sich auch ansonsten nicht wesentlich organisatorisch oder finanziell an der Bildungsmaßnahme beteiligt. Ein steuerfreier Zuschuss zu der Bildungsmaßnahme ist werbungskostenmindernd nach dessen wirtschaftlichen Zusammenhang zu berücksichtigen. DasZu-und Abflussprinzip gilt insoweit nicht.


KW 3

Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch


BFH-Urteil vom 12.1.2024, VI B 37/2

Entscheidung

Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden.


KW 2

Zinsanteil bei Kaufpreisraten


Hessisches FG, Urteil vom 20.12.2022, 5 K 1615/20

Entscheidung (Auszug)

Die Aufteilung einer erst später fälligen Kaufpreisrate in einen Tilgungsanteil und einen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtigen Zinsanteil gilt auch für den Fall, dass die Kaufpreisrate unmittelbar nach der Veräußerung unentgeltlich übertragen wird.

Der für die Ermittlung des Zinsanteil maßgeblich Zinssatz in Höhe von 5,5 % gemäß § 12 Abs. 3 BewG verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.

Der Zinsanteil unterliegt grundsätzlich dem besonderen Steuersatz nach § 32d EStG (Abgeltungsteuer).


KW 1

Kindergeldanspruch für Stiefkinder


FG Baden-Württemberg, GB vom 4.8.2023, 13 K 254/23

Entscheidung

Die Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes nach § 63 Abs. 1 Nr. 2 EStG beim Stiefelternteil als "Kind des Ehegatten" erlischt weder durch die Scheidung des Stiefelternteils vom leiblichen Elternteil noch dadurch, dass das Kind zwischenzeitlich den Haushalt des Stiefelternteils verlassen hat.