Info der Woche
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KW 12
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei V u. V
Niedersächsisches FG, Urteil vom 30.10.2024, 3 K 145/23 rkr.
Entscheidung
Wird ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur Vermietung genutzt, dann ist die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
KW 11
Sonderabschreibung bei Gebäudeabriss und Neubau
FG Köln, Urteil vom 12.9.2024, 1 K 2206/21, Rev. IX R 24/24
Entscheidung
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist u.a., dass durch die Baumaßnahmen neue, bisher nicht vorhandene, Wohnungen hergestellt werden. Die Herstellung neuen Wohnraums ist daher nicht begünstigt, wenn ein zuvor bestehendes Gebäude abgerissen und damit in einer Gesamtbetrachtung kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.
KW 10
Zahlungen in die Erhaltungsrücklage
BFH-Urteil vom 14.1.2025, IX R 19/24
Entscheidung
Die Zuführung von Hausgeldzahlungen eines Wohnungseigentümers zur Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft rechtfertigt auch unter Beachtung der seit dem 01.12.2020 geltenden Neuregelungen im Wohnungseigentumsgesetz keinen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der hierfür erforderliche Veranlassungszusammenhang zur Vermietungstätigkeit besteht erst, wenn und soweit die Wohnungseigentümergemeinschaft die zurückgelegten Mittel für Erhaltungsmaßnahmen verausgabt.
KW 9
Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien PV-Anlagen
Niedersächsisches FG, Urteil vom 11.12.2024, 9 K 83/24, Rev. X R 2/25
Entscheidung
Die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten Einspeisevergütungen beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.
KW 8
Berücksichtigung von behinderten Kindern
BFH-Urteil vom 17.10.2024, III R 11/23
Entscheidung (Auszug)
Zu den Bezügen eines behinderten Kindes gehören auch Unterhaltsleistungen seines Ehegatten, bei deren Ermittlung die (gegebenenfalls einen behinderungsbedingten Mehrbedarf einschließenden) Unterhaltslasten des Ehegatten für eigene minderjährige Kinder zu berücksichtigen sind.
KW 7
Arbeitslohn eines Piloten im internationalen Luftverkehr
BFH-Urteil vom 24.10.2024, VI R 28/22
Entscheidung
Die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit eines im Inland ansässigen Piloten, der von einem in der schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) ansässigen Unternehmen im internationalen Luftverkehr eingesetzt wird, sind nur insoweit von der deutschen Einkommensteuer (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, als er seine Tätigkeit nach dem Territorialitätsprinzip auf Schweizer Boden und im Schweizer Luftraum ausübt.
KW 6
Schulgeldzahlung in der Schweiz
FG Münster, Urteil vom 14.11.2024, 8 K 2742/22 E
Entscheidung
Ein Sonderausgabenabzug gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 EStG für Schulgeldzahlungen an eine Privatschule in der Schweiz scheidet regelmäßig auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aus Art. 9 Abs. 2 des Anhangs I des FZA (ggfs. iVm Art. 15 Abs. 2 des Anhangs I des FZA) aus, wenn das Kind altersbedingt noch keiner öffentlich-rechtlichen Schulpflicht in Deutschland unterliegt (Anschluss an BFH vom 16.11.2005, XI R 79/03).
Eine Beschränkung des Sonderausgabenabzugs auf das an eine in der EU bzw. dem EWR-Raum belegene Privatschule gezahlte Schulgeld ist mit dem FZA vereinbar, wenn das Schulgeld auch für den reinen Auslandsfall (hier: Wohnsitz des Stpfl. und Schulbesuch in der Schweiz) bei der Einkommensbesteuerung im Ausland (hier: in der Schweiz) nicht in Abzug hätte gebracht werden können, weil das ausländische Steuerrecht – anders als das deutsche Recht – keine Abzugsfähigkeit der Schulgeldzahlungen kennt.
KW 5
Änderung der Gewinnermittlungsart
BFH-Urteil vom 27.11.2024, X R 1/23
Entscheidung
Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist der gesetzessystematische Regelfall. Die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt nur bei Erfüllung der in § 4 Abs. 3 Satz 1 desEinkommensteuergesetzes genannten Voraussetzungen in Betracht.
Ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger hat sein Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich wirksam ausgeübt, wenn er eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und aufgrund von Bestandsaufnahmen einen Abschluss macht. Der Abschluss ist in dem Zeitpunkt erstellt, in dem der Steuerpflichtige ihn fertiggestellt hat und objektiv erkennbar als endgültig ansieht.
Der Steuerpflichtige bleibt für den betreffenden Gewinnermittlungszeitraum an die einmal getroffene Wahl gebunden, es sei denn, er legt eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse und einen vernünftigen wirtschaftlichen Grund für den Wechsel dar.
KW 4
Schenkweise Übertragung von Geschäftsanteilen als Arbeitslohn
BFH-Urteil vom 20.11.2024, VI R 21/22
Entscheidung
Die schenkweise Übertragung von Geschäftsanteilen auf leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu Arbeitslohn.
KW 3
Verteilung einer Leasing-Sonderzahlung
BFH-Urteil vom 21.11.2024, VI R 9/22
Entscheidung
Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ist eine Leasingsonderzahlung den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zuzuordnen (Änderung der Rechtsprechung).
Auch andere (Voraus-)Zahlungen, die sich wirtschaftlich auf die Dauer des Leasingvertrags erstrecken, sind periodengerecht auf die einzelnen Veranlagungszeiträume während der Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen.
KW 2
Erstattung Steuerzahlung für Verdienstausfall
BFH-Urteil vom 15.10.2024, IX R 5/23
Entscheidung
Der einem Steuerpflichtigen zu gewährende Ersatz eines Verdienstausfallschadens führt auch in Höhe der hierauf entfallenden Einkommensteuer zu steuerbaren Einkünften gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG.
Die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum vom Schädiger erstattete Steuerlast auf den Verdienstausfallschaden hat zur Folge, dass keine für eine tarifermäßigte Besteuerung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG erforderliche Zusammenballung von Einkünften vorliegt.
Der Ersatz eines Verdienstausfallschadens stellt keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar.
KW 1
Anscheinsbeweis der privaten Fahrzeugnutzung
BFH-Urteil vom 22.10.2024, VIII R 12/21
Entscheidung (Auszug)
Bei der Prüfung, ob der für eine private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge streitende Anscheinsbeweis erschüttert ist, müssen sämtliche Umstände berücksichtigt werden. Ein Fahrtenbuch darf nicht von vornherein mit der Begründung außer Betracht gelassen werden, es handele sich um ein nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.