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Info der Woche

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KW 19

Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000; Festlegung der Abgrenzungsmerkmale zum 01. Januar 2027

BMF-Schreiben vom 27.04.2027

Inhalt

Mit Schreiben vom 27.04.2026 hat das BMF die Betriebsgrößenklassen neu eingeteilt. Die jeweiligen Werte wurde angehoben. Die Betriebsgröße hat maßgeblichen Einfluss auf den Prüfungsturnus.



KW 18

Handgeldzahlungen im Profisport

BFH-Urteil vom 03.03.2026, IX R 33/23

Entscheidung (Auszug)

Eine Transferentschädigung (Ablöse), die im Zusammenhang mit dem Wechsel eines Fußball-Lizenzspielers vom aufnehmenden Club gezahlt wird, ist als Anschaffungskosten auf das immaterielle Wirtschaftsgut "exklusive Nutzungsmöglichkeit an dem Spieler" (Spielerlaubnis) zu aktivieren und auf die Vertragslaufzeit abzuschreiben.

Ein Handgeld, das im Rahmen eines ablösepflichtigen Transfers anlässlich der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags an den Spieler gezahlt wird, ist den aktivierungspflichtigen Anschaffungs(-neben-)kosten des Wirtschaftsguts "Spielerlaubnis" zuzuweisen. Dies gilt nicht für ein Handgeld, das bei einem ablösefreien Transfer oder einer vorzeitigen Vertragsverlängerung gezahlt wird.



KW 17

Verfassungsmäßige Anwendung des § 50d Abs. 12 EStG

BFH-Urteil vom 22. Januar 2026, VI R 3/24

Entscheidung

§ 50d Abs. 12 des Einkommensteuergesetzes entfaltet keine verfassungsrechtlich unzulässige unechte Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), wenn eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nicht zum Ende des Arbeitsverhältnisses im September 2016, sondern auf Wunsch des Arbeitnehmers im Hinblick auf dessen geplanten Wegzug aus der Bundesrepublik Deutschland erst im Jahr 2017 ausgezahlt wird.



KW 16

Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn

BFH-Urteil vom 19.11.2025, VI R 18/24

Entscheidung

Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (Anschluss an Senatsurteil vom 28.01.2003 - VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724; entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien).

Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers anteilig auf den rbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige des Arbeitnehmers entfallen.



KW 15

Abgrenzungung Herstellungsaufwand - Erhaltungsaufwand

BMF-Schreiben vom 26.01.2026

Inhalt

Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF ausführlich zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen Stellung genommen. In Zweifelsfällen lohnt sich ein Blick in diese Verwaltungsanweisung.



KW 14

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei Entschädigung für die einvernehmliche vorzeitige Beendigung des Erbbaupachtvertrags mit dem Eigentümer-Pächter

BFH-Urteil vom 04.12.2025 – IX R 9/24

Entscheidung

Vereinbaren der erbbauberechtigte Verpächter und der Eigentümer, an den das Grundstück auf feste Zeit (hier 33 Jahre) zurückverpachtet ist, den vorzeitigen Heimfall, so dass auch der Pachtvertrag endet, ist die an den vorzeitigen Heimfall angepasste Entschädigung für den Heimfall eine steuerpflichtige Einnahme aus Vermietung und Verpachtung und kein allenfalls als privates Veräußerungsgeschäft steuerbares Entgelt für die Substanzübertragung.



KW 13

Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

BFH-Beschluss vom 17.02.2026, IX B 95/25

Entscheidung

Legt der Steuerpflichtige einen Briefumschlag vor, der einen Aufdruck der Deutschen Post AG mit einem Datum ausweist, das vier Tage nach der Aufgabe zur Post liegt, ist die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung entkräftet.



KW 12

Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des früheren Arbeitnehmers beruht

BFH-Urteil vom 30.10.2025, X R 25/23

Entscheidung

Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, sind keine „außerordentlichen Einkünfte“ nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG (Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten).



KW 11

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

BFH-Urteil vom 26.09.2025, IX R 16/23

Entscheidung

Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a der Abgabenordnung (AO) sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen.

Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.




KW 10

Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung im Kindergeldrecht

BFH-Urteil vom 30.10.2025, III R 11/24

Entscheidung

Mehraufwendungen für eine rollstuhlgerechte Wohnung sind bei der Prüfung, ob ein volljähriges Kind aufgrund seiner Gehbehinderung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes zum Selbstunterhalt außerstande ist, als behinderungsbedingter Mehrbedarf in Abzug zu bringen.

Stehen behinderungsbedingte Mehraufwendungen zur Überzeugung des Gerichts zwar dem Grunde nach fest, lässt sich ihre Höhe aber nicht exakt ermitteln, ist sie gemäß
§ 162 der Abgabenordnung zu schätzen (Bestätigung der Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 10.07.2024 - III R 2/23, BStBl II 2024, 908, Rz 22).



KW 9

Vorangegangener Grundstückserwerb unter Angehörigen unter Marktwert – Subjektiver Tatbestand einer gemischten Schenkung – Feststellung des Willens zur unentgeltlichen Zuwendung

FG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2025, 10 K 245/22 E

Entscheidung

Ungeachtet der deutlichen Diskrepanz zwischen dem Wert eines von der Mutter auf deren Tochter übertragenen Grundstücks und dem vereinbarten Kaufpreis ist für die Berechnung des Gewinns aus einer nachfolgenden Veräußerung des Grundstücks der vereinbarte Kaufpreis und nicht die bei einer gemischten Schenkung gebotene Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen - außerhalb der Spekulationsfrist durch die Mutter als Rechtsvorgängerin erworbenen - unentgeltlichen Anteil zugrunde zu legen, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Vertragsparteien sich dieser Wertdifferenz bewusst und sich insoweit über die teilweise unentgeltliche Zuwendung des Grundstücks einig waren.



KW 8

Zur Besteuerung von laufenden Einnahmen aus einer Mitarbeiterbeteiligung

BFH-Urteil vom 21.10.2025, VIII R 13/23

Entscheidung

Ein Fall von geringer Bedeutung im Sinne des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung kann offensichtlich vorliegen, wenn das Finanzamt in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt, dass es im Streitfall eine atypisch stille Beteiligung ausschließe und ein Feststellungsverfahren unter den gegebenen Umständen nicht für erforderlich halte.

Laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, unterliegen, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG erfüllt sind, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift.



KW 7

Zuordnung von Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht zu den Kapitaleinkünften

BFH-Urteil vom 21.10.2025, VIII R 14/23

Entscheidung

Laufende Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fallen regelmäßig nicht unter den Einkünfteerzielungstatbestand des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.

Damit Genussrechtszinsen auf einem Genussrecht als gesellschaftsrechtlichem Sonderrechtsverhältnis neben dem Arbeitsverhältnis beruhen, muss der Genussrechtsinhaber rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Rechts sein. Das Genussrechtsverhältnis muss ferner ernsthaft vereinbart, durchgeführt werden und so ausgestaltet sein, dass es neben dem Arbeitsverhältnis einen eigenständigen wirtschaftlichen Gehalt aufweist.



KW 6

Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten für die Unterstellung eines Firmenwagens

BFH-Urteil vom 09.09.2025, VI R 7/23

Entscheidung

Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht.



KW 5

Aufwendungen für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

BFH-Urteil vom 20.11.2025, VI R 4/23

Entscheidung

Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des EStG nur mit höchstens 1.000 € im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar.


KW 4

Kein Werbungskostenabzug für die vom Ehegatten aufgrund eigener Verpflichtung gezahlten Kosten einer Zweitwohnung des anderen Ehegatten

BFH-Urteil vom 09.09.2025, VI R 16/23

Entscheidung

Mietaufwendungen, die ein Ehegatte aufgrund eigener vertraglicher Verpflichtung getragen hat, kann der andere Ehegatte, ohne selbst vertraglich verpflichtet zu sein, grundsätzlich nicht im Wege des Drittaufwands einkünftemindernd geltend machen.



KW 3

Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei Einlagen des Vermieter-Ehegatten in den Betrieb des Mieter-Ehegatten

BFH-Urteil vom 22.07.2025, VIII R 23/23 (nv)

Entscheidung

Ein Mietvertrag ist grundsätzlich kein steuerlich unbeachtliches Scheingeschäft, wenn der Mieter-Ehegatte die Miete von seinem betrieblichen Konto auf ein dem Vermieter-Ehegatten allein zuzurechnendes Mietkonto überweist und zuvor oder anschließend Einlagen von einem Konto mit den gemeinschaftlich erwirtschafteten Einnahmen und Ersparnissen der Ehegatten auf das betriebliche Konto des Mieter-Ehegatten geleistet werden.

Die Mittelverwendung des Vermieter-Ehegatten für Einlagen in den Betrieb des Mieter-Ehegatten stellt die fremdübliche Durchführung des Mietverhältnisses für sich betrachtet nicht in Frage.



KW 2

Progressionsvorbehalt bei beschränkter Steuerpflicht

FG Hamburg, Urteil vom 22.04.2025, 6 K 39/23

Entscheidung

Bei einer in den Niederlanden ansässigen Person, die im Inland aufgrund eines Antrags mit ihren beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.S.d. § 1 Abs. 4 EStG i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG veranlagt wird, ist auf die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte der Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG anzuwenden.

Im Streitfall konnte offen bleiben, ob neben § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG auch § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG anzuwenden ist.


KW 1

Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

BFH-Urteil vom 12.08.2025, IX R 23/24

Entscheidung

Bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen ‑‑abgesehen von Vermietungshindernissen‑‑ nicht erheblich (das heißt um mindestens 25 %) unterschreitet.

Um den Einfluss temporärer Faktoren möglichst gering zu halten und ein einheitliches Bild zu erlangen, ist auf die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen.