Info der Woche

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KW 43

Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 10.06.2025, 13 K 157/24

Entscheidung (Auszug)

Prozesskosten sind gemäß § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG abzugsfähig, wenn sie dazu dienen, das Wegbrechen der Erwerbs- oder Einkommensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verhindern.

Für die Beurteilung, ob eine Gefahr des Verlustes der Existenzgrundlage besteht, ist die Einkommens- und Vermögenssituation des Steuerpflichtigen im Jahr des Abflusses der Prozesskosten maßgeblich. Die bloße Befürchtung, dass sich die Einkommens- und Vermögenssituation in Zukunft verschlechtern werde, reicht nicht aus.

Der angestrengte Prozess muss dazu dienen, die Ursache der drohenden Existenznot zu beseitigen.


KW 42

Ermittlung des geldwerten Vorteils je Mitarbeiter; Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils aus einem Firmenfitnessprogramm

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.04.2024, 3 K 10/24

Entscheidung

Bei der Frage, ob die Freigrenze des § 8 Abs 2 Satz 11 EStG überschritten wird, sind die vom Arbeitgeber aufgewandten Kosten anteilig den für die Nutzung des Firmenfitnessprogramms registrierten Mitarbeitern zuzurechnen. Auf die Anzahl der vom Arbeitgeber erworbenen Lizenzen kommt es nicht an, wenn diese nicht mit der Zahl der für das Programm registrierten Mitarbeiter entspricht.


KW 41

Rückwirkende Anpassung eines Ehevertrags aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.12.2022, 9 K 162/21, Rev. IX R 4/23

Entscheidung (Auszug)

Die Rückgängigmachung eines Vertrages aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB führt nur dann zu einem rückwirkenden Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, wenn der Rechtsgrund für den Wegfall der Geschäftsgrundlage im ursprünglichen Rechtsgeschäft angelegt war. Um einen bereits verwirklichten Sachverhalt nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO mit steuerlicher Rückwirkung wieder entfallen zu lassen, muss ein nicht am Vertragsschluss beteiligter Dritter, der die Vertragsgrundlagen nicht ohne Weiteres kennen kann, auch tatsächlich erkennen, dass die dem Abschluss des Rechtsgeschäfts zugrundeliegenden Umstände bereits im Rechtsgeschäft angelegt waren. Es ist daher nicht ausreichend, dass bloße Umstände, die eine Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB darstellen, ohne weitere erkennbare Anknüpfungspunkte zur Rückgängigmachung des Rechtsgeschäfts geführt haben. Die von den Vertragsparteien gemeinsam zur Vertragsgrundlage gemachten Umstände dürfen daher nicht nur einmal zwischen diesen Parteien angesprochen worden sein. Eine solche Vertragsgrundlage muss für sich allein erkennbar sein. Sie muss sich also zumindest aus sonstigen, im zeitlichen Zusammenhang mit dem Abschluss des Rechtsgeschäfts stehenden Quellen ergeben.


KW 40

Anwendungsbereich der Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt

BFH-Urteil vom 21.05.2025, I R 5/22

Entscheidung

Die in § 32b Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelten Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt gelten nur für diejenigen Einkünfte, die aufgrund einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellung nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG dem Progressionsvorbehalt unterliegen.


KW 39

Berücksichtigung von Beiträgen zur Schweizer AHV als Sonderausgaben

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.3.2025, 3 K 1127/22, Rev. X R 10/25

Entscheidung

Altersvorsorgeaufwendungen können gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a iVm Abs. 3 EStG als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die Minderung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen um nicht rentenbildende AHV-Beiträge (Beiträge zur Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung) verletzt weder den Gleichheitsgrundsatz noch die Arbeitnehmerfreizügigkeit.


KW 38

Keine Änderung zu Lasten des Steuerpflichtigen bei Vorläufigkeit nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO

BFH-Urteil vom 29.04.2025, VI R 14/23

Entscheidung

Ein nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) für vorläufig erklärter Steuerbescheid kann nicht gemäß § 165 Abs. 2 AO zu Lasten des Steuerpflichtigen geändert werden


KW 37

Ablaufhemmung bei der Festsetzungsfrist für Haftungsbescheid

BFH-Urteil vom 18.03.2025, VII R 20/23

Entscheidung

Aus der Verweisung in § 191 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) folgt, dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO auch bei der Inanspruchnahme von Haftungsschuldnern anzuwenden ist, wenn der Haftungsschuldner aufgrund gesetzlicher Pflichten (§§ 34, 35 AO) Steuererklärungen oder Steueranmeldungen für einen Vertretenen abzugeben hat.

Nach Aufhebung eines vorangegangenen Haftungsbescheids bestehen Einschränkungen für den Neuerlass eines Haftungsbescheids nach § 130 Abs. 2 AO beziehungsweise nach den Grundsätzen von Treu und Glauben insoweit nicht, als der aufgehobene und der erneute Haftungsbescheid nicht denselben Sachverhalt betreffen. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Inanspruchnahme auf einer anderen Haftungsnorm beruht.

Hat der Bundesfinanzhof die Revision nur wegen eines selbständig anfechtbaren Teils des Urteils des Finanzgerichts zugelassen, ist eine Anschlussrevision hinsichtlich eines anderen Teils unzulässig



KW 36

Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

BFH-Urteil vom 29.04.2025, VI R 12/23

Leitsätze

Führt der Steuerpflichtige im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes nicht.


KW 35

Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht

BFH-Urteil vom 12.12.2024, VI R 25/22

Entscheidung

Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nicht Arbeitgeber im Sinne der Art. 14 Abs. 2 Buchst. b DBA-Niederlande 2012/2016, DBA-Japan 2015, DBA-Großbritannien 2010/2014, DBA-Spanien 2011, DBA-Australien 2015, DBA-Irland 2011/2014; Art. 15 Abs. 2 Nr. 2 DBA-Belgien 1967/2010; Art. 15 Abs. 2 Buchst. b DBA-Schweiz 1971/2010, DBA-Italien 1989, DBA-Dänemark 1995, DBA-Kanada 2001, DBA-Singapur 2004, DBA Norwegen 1991/2013; Art. XI Abs. 3 Buchst. b DBA-Griechenland 1966 und Art. 13 Abs. 4 Nr. 2 DBA-Frankreich 1959/2015 sein.


KW 34

Änderung eines Einkommensteuerbescheides nach § 175b Abs. 1 AO

BFH-Urteil vom 27.11.2024, X R 25/22

Entscheidung

Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) ist auch dann zulässig, wenn die Daten im Sinne des § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt ‑‑erstmalig‑‑ an die Finanzbehörde übermittelt worden sind.

Unerheblich ist, ob der Inhalt der Daten der Finanzbehörde bereits anderweit bekannt war, etwa aufgrund der Steuererklärung.



KW 33

Steuerfreistellung von niederländischem Arbeitslohn

BFH-Urteil vom 10.04.2025, VI R 29/22

Entscheidung

Der für eine Tätigkeit im Königreich der Niederlande gezahlte Arbeitslohn eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmers ist auch insoweit nach Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande 2012/2016 unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, als der Arbeitnehmer den Arbeitslohn aufgrund der sogenannten 30 %-Regelung steuerfrei erhalten hat.



KW 32

Lohnsteuerhaftung bei beschränkter Steuerpflicht

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.04.2025, 9 K 155/22

Entscheidung (Auszug)

Trotz der substantiellen Einwendungen eines Teils des steuerrechtlichen Schrifttums spricht für das Gericht Überwiegendes dafür, dass der Haftungstatbestand mit dem Entstehen der Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres (§ 36Abs. 1 EStG) weiterhin an den Lohnsteueranspruch und nicht an den bereits entstandenen Einkommensteueranspruch anknüpft. Damit bleibt die vorläufig entstandene Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers Grundlage der Haftung, und nicht dessen Einkommensteuerschuld. Der Wortlaut des§ 38a Abs. 1 Satz 1 EStG ( Jahreslohnsteuer ) und § 42d Abs. 1 Nr. 1 und 3 EStG sprechen dafür, dass sich die Haftung nach Ablauf des Kalenderjahres auf dieseJ ahreslohnsteuer bezieht und nicht auf eine zu diesem Zeitpunkt entstehende Einkommensteuer des Arbeitnehmers.



KW 31

Einkünfteart bei einer Containervermietung

FG Münster, Urteil vom 14.05.2025, 6 K 608/22 E

Entscheidung

Die Vermitung und der Verkauf nicht existenter Seefrachtcontainer kann zu sonstigen Einkünften führen.



KW 30

Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts

BFH-Urteil vom 13.05.2025, VIII B 50/24

Entscheidung

Der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) lässt sich nicht der verallgemeinerungsfähige Rechtssatz entnehmen, dass bei einer Beschäftigung von Mitarbeitern in einer Anwaltskanzlei und der Erzielung sechsstelliger Honorareinnahmen in der Regel zu vermuten ist, dass die Kanzlei mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird (Bestätigung der Rechtsprechung im BFH-Beschluss vom 18.04.2013 - VIII B 135/12, BFH/NV 2013, 1556).



KW 29

Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

BFH-Urteil vom 19.02.2025, XI R 18/23

Entscheidung

Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.08.2023 - X R 30/21, BFHE 282, 195, BStBl II 2024, 215).

Gegen § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch keine unionsrechtlichen Bedenken.

§ 240 Abs. 1 Satz 1 AO steht auch im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.



KW 28

§ 23 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung

BFH-Urteil vom 11.03.2025, IX R 17/24

Entscheidung

Im Fall der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern erfolgt für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft eine Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts. Dies gilt auch bei einem unter den Anschaffungskosten liegenden Entgelt.



KW 27

Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA Luxemburg

BFH-Urteil vom 20.03.2025, VI R 24/22

Entscheidung

Die Bundesrepublik Deutschland hat nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 DBA-Luxemburg 2012 als Ansässigkeitsstaat ein Besteuerungsrecht für eine Abfindung, die der Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes im Großherzogtum Luxemburg erhalten hat.



KW 26

Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien PV-Anlagen

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.12.2024, 9 K 83/24, Rev. X R 2/25

Entscheidung

Werden beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage in den Jahren vor 2022 erzielte Einspeisevergütungen im Jahr 2022 zurückgezahlt, ist die Rückzahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Betriebsausgabenabzug ist nicht nach § 3c Abs. 1 EStG eingeschränkt.

Die Regelung des § 3 Nr. 72 S. 2 EStG enthält kein Gewinnermittlungsverbot und schränkt einen gegebenen Betriebsausgabenabzug nicht ein.



KW 25

Kettenabordnung an eine Ausbildungsstätte

FG Münster, Urteil vom 02.09.2024, 15 K 698/22 E

Entscheidung

Ein Beamter, der im Wege einer faktischen Kettenabordnung an eine Ausbildungsstätte des Landes abgeordnet wird und dessen jeweils nur vorübergehende Abordnung von nicht mehr als 48 Monaten als „Versetzung“ bezeichnet wird, hat an der Ausbildungsstätte dennoch keine erste Tätigkeitsstätte.



KW 24

Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei VuV

FG Niedersachsen, Urteil vom 30.10.2024, 3 K 145/23

Entscheidung

Wird ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur Vermietung genutzt, dann ist die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.



KW 23

Umzugskosten wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers

BFH-Urteil vom 05.02.2025, VI R 3/23

Entscheidung

Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.


KW 22

Anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Grundstücksteils

BFH-Urteil vom 03.12.2024

Entscheidung

Überträgt der bisherige Alleineigentümer an einem Vermietungsobjekt einen Miteigentumsanteil unentgeltlich und behält dabei die aus der Anschaffung resultierenden Verbindlichkeiten vollständig zurück, sind die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenden Schuldzinsen nicht als (Sonder-)Werbungskosten berücksichtigungsfähig.



KW 21

Erste Tätigkeitsstätte bei Piloten

FG Köln, Urteil vom 04.12.2024

Entscheidung

Die dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrielichen Einrichtung führt auch dann zu einer ersten Tätigkeitsstätte, wenn diese nicht arbeitstäglich aufgesucht wird.