Info der Woche
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KW 15
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - anderer Arbeitsplatz
FG Münster, Urteil vom 15.12.2023, 12 K 1490/21 E
Entscheidung
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn zugleich ein betriebliches Büro zur Verfügung steht und dies auch dann nicht, wenn der Steuerpflicthige an Altersfreizeittagen und anderen arbeitsfreien Tagen das häusliche Arbeitszimmer für berufliche Zwecke nutzt.
KW 14
Steuerpflicht von Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer
FG Düsseldorf, Urteil vom 4.5.2023, 9 K 1987/21 G, F, Revision III R 16/23
Entscheidung
Bei vom FA auf Gewerbesteuererstattungen gezahlten Zinsen iSd § 233a AO handelt es sich um Betriebseinnahmen, die nicht außerbilanziell abzurechnen sind.
Die Anordnung des § 4 Abs. 5b EStG ändert an der Steuerbarkeit der Erstattungszinsen nichts.
KW 13
Verteilung von Nutzungsentschädigungen auf mehrere Jahre
BFH-Urteil vom Urteil vom 12. Dezember 2023, IX R 18/22
Entscheidung
§ 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes setzt nicht voraus, dass die genaue Zeitdauer der
Nutzungsüberlassung im Vorauszahlungszeitpunkt bereits fest vereinbart ist. Die Zeitdauer muss jedoch anhand
objektiver Umstände ‑‑gegebenenfalls im Wege einer Schätzung‑‑ zumindest bestimmbar sein (Anschluss an Urteil des
Bundesfinanzhofs vom 04.06.2019 - VI R 34/17, BFHE 265, 139, BStBl II 2021, 5).
KW 12
Veräußerung einer Mitarbeiterbeteilung kein Arbeitslohn
Urteil vom 14. Dezember 2023, VI R 1/21
Entscheidung
Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat.
Ein lohnsteuerbarer Vorteil kann nur insoweit vorliegen, als der Arbeitnehmer aus der Veräußerung der Mitarbeiterbeteiligung einen durch das Arbeitsverhältnis veranlassten marktunüblichen Überpreis erzielt.
KW 11
Pauschalierung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
BFH-Urteil vom 23.11.2023, VI R 15/21
Entscheidung
Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer ist eine Sachzuwendung, die nach
§ 37b des Einkommensteuergesetzes pauschal besteuert werden kann.
Gegenstand der Sachzuwendung ist die Überlassung des einzelnen Logenplatzes. Auf Leerplätze entfallende Aufwendungen sind deshalb nicht zu berücksichtigen.
Die Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die überlassenen Plätze können im Wege sachgerechter Schätzung ermittelt werden. Entsprechendes gilt für den auf die Zuwendung entfallenden Werbeanteil.
KW 10
Typische Berufskleidung
FG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2023, 3 K 11195/21
Entscheidung
AufwendungeneinerMode-Influencerin/Mode-Bloggerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires sind - unabhängig vom betrieblichen Nutzungsumfang - nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
KW 9
Kirchensteuerüberhang an "negative" Sonderausgaben
FG Hamburg, Urteil vom 15.6.2023, 3 K 156/21
Entscheidung
Kirchensteuern sind als Sonderausgaben im Jahr der Zahlung und nicht im Jahr der Steuerentstehung abzugsfähig. Das gilt auch für Fälle außerordentlicher Einkünfte wie Veräußerungsgewinnen (Anschluss an die BFH-Rechtsprechung).
Dies gilt auch für die rückwirkende Besteuerung von Einbringungsgewinnen gemäß § 22 Abs. 2 UmwStG. Diese Fallkonstellation unterscheidet sich nicht wesentlich von den bereits entschiedenen Fällen.
KW 8
Einheitliche Berufsausbildung
BFH-Urteil vom 12.10.2023, III R 10/22
Entscheidung
Der für die Zusammenfassung einzelner Ausbildungsabschnitte zu integrativen Teilen einer einheitlichen Ausbildung unter anderem notwendige enge zeitliche Zusammenhang ist nur dann gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufnimmt.
Der enge zeitliche Zusammenhang muss zwischen den Ausbildungsabschnitten bestehen. Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ende eines Freiwilligendienstes im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d des Einkommensteuergesetzes und dem Beginn eines weiteren Ausbildungsabschnitts genügt nicht.
KW 7
Basiszins für die Vorabpauschale 2024
BMF-Schreiben vom 5.1.2024
Inhalt
Im vorgenannten Schreiben veröffentlicht die Verwaltung den Basiszins fürdie Ermittlung der Vorabpauschale bei der Besteuerung von Investmentanteile. Für das Jahr 2024 beträgt der Basiszinssatz 2,29 %. Die Vorabpauschale fließt am ersten Arbeitstag des Folgejahres zu.
KW 6
Verlustverrechnung bei Termingeschäften
FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5.12.2023, 1 V 1674/22
Entscheidung
Die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2020 führt zur Ungleichbehandlung, für die nach vorläufiger Prüfung ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vorliegt.
KW 5
Umzugskostenpauschalen ab 2024
BMF-Schreiben vom 28.12.2023
Inhalt
Das BMF hat die Umzugskostenpauschalen ab 1. März 2024 angepasst. In Zweifelsfällen lohnt sich ein Blick in das Schreiben.
KW 4
Fahrt zu einer Bildungseinrichtung
FG Niedersachsen, Urteil vom 20.9.2023, 4 K 20/23
Entscheidung
Eine Bildungsstätte wird "außerhalbdesDienstverhältnisses" aufgesucht, wenn der Besuch nicht auf einer Weisung des Arbeitsgebers als Ausfluss dessen Direktionsrechts beruht und der Arbeitgeber sich auch ansonsten nicht wesentlich organisatorisch oder finanziell an der Bildungsmaßnahme beteiligt. Ein steuerfreier Zuschuss zu der Bildungsmaßnahme ist werbungskostenmindernd nach dessen wirtschaftlichen Zusammenhang zu berücksichtigen. DasZu-und Abflussprinzip gilt insoweit nicht.
KW 3
Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
BFH-Urteil vom 12.1.2024, VI B 37/2
Entscheidung
Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden.
KW 2
Zinsanteil bei Kaufpreisraten
Hessisches FG, Urteil vom 20.12.2022, 5 K 1615/20
Entscheidung (Auszug)
Die Aufteilung einer erst später fälligen Kaufpreisrate in einen Tilgungsanteil und einen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtigen Zinsanteil gilt auch für den Fall, dass die Kaufpreisrate unmittelbar nach der Veräußerung unentgeltlich übertragen wird.
Der für die Ermittlung des Zinsanteil maßgeblich Zinssatz in Höhe von 5,5 % gemäß § 12 Abs. 3 BewG verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.
Der Zinsanteil unterliegt grundsätzlich dem besonderen Steuersatz nach § 32d EStG (Abgeltungsteuer).
KW 1
Kindergeldanspruch für Stiefkinder
FG Baden-Württemberg, GB vom 4.8.2023, 13 K 254/23
Entscheidung
Die Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes nach § 63 Abs. 1 Nr. 2 EStG beim Stiefelternteil als "Kind des Ehegatten" erlischt weder durch die Scheidung des Stiefelternteils vom leiblichen Elternteil noch dadurch, dass das Kind zwischenzeitlich den Haushalt des Stiefelternteils verlassen hat.